Ab dem 1. September 2011 wird bundesweit der neue elektronische Aufenthaltstitel eingeführt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger (außer Angehörige der EU-Staaten), die einen Antrag ab 1. September 2011 stellen, erhalten ihren Aufenthaltstitel dann im Kreditkartenformat.

der neue Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland ab September 2011 im Checkkartenformat
Da der elektronische Aufenthaltstitel nicht wie bisher direkt im Einwohneramt, sondern ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, ist mit einer Wartezeit zwischen Beantragung und Aushändigung zu rechnen. Aus diesem Grund hatte die Ausländerbehörde am Einwohneramt bereits 2010 den Parteiverkehr auf Terminbasis umgestellt und sieht sich deswegen gut gerüstet für den Umstieg auf die elektronische Variante.
Die Produktion durch die Bundesdruckerei ist zudem mit höheren Kosten verbunden, weshalb eine Anhebung der bundesweit einheitlichen Gebühren erfolgt.
Umfassende Informationen rund um den elektronischen Aufenthaltstitel sind auf den Internetseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unter http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2011/20110901-eat.html























